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Das neue Jahr bringt neue Aufgaben für Unternehmen - wir zeigen, welche das sind.

Maximilian Dekorsy
Jan 13, 2023
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Die Energiekrise hat Unternehmen im letzten Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Trotz der politischen Hilfen, die im neuen Jahr in Kraft treten (u.a. Preisbremsen), werden Unternehmen auch in diesem Jahr mit einigen Problemstellungen und neuer Komplexität konfrontiert. Wir sind uns sicher: Unternehmen sollten sich - wenn nicht schon geschehen - schnellstmöglich mit der Energiewende, der stärker werdenden Anforderungen und der damit einhergehende Veränderung des Tagesgeschäfts auseinandersetzen. Doch wir wissen auch, dass es machbar ist. Es bedarf der richtigen Vorbereitung und der regelmäßigen Überprüfung. Dann sind auch weitere regulatorische Vorgaben einfacher umzusetzen.

Auch im neuen Jahr gibt es Einiges für Unternehmen zu tun. Wir haben alle notwendigen Aktivitäten aufgelistet:

Das verpflichtende Energieaudit für Unternehmen mit > 2,5 GWh Energieverbrauch kommt! Beschluss zum 01.03. erwartet.

Schon seit 2015 sind Unternehmen mit über 10 GWh Energieverbrauch über das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, ein Energieaudit im Turnus von vier Jahren durchzuführen. Im Kern geht es darum, den eigenen Energieverbrauch zu analysieren und zu bilanzieren, um relevante Effizienzmaßnahmen definieren und längerfristig den Energiebedarf zu senken zu können. Nach der letzten Frist zur Durchführung im Jahr 2019 endet der nächste 4-Jahres-Turnus zum Ende diesen Jahres.

Neu ist, dass die Zahl der betroffenen Unternehmen zu diesem Jahr stark erweitert wird. Zukünftig werden auch Unternehmen mit einem Energieverbrauch von > 2,5 GWh dazu verpflichtet, das Energieaudit alle vier Jahre durchzuführen. Ab Inkrafttreten des Beschlusses haben Unternehmen 20 Monate Zeit, um das Audit durchzuführen und die Finalisierung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden (hier besteht eine Meldepflicht). Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 500 MWh pro Jahr müssen einer vereinfachten Auditpflicht nachkommen.

Wichtig zu wissen:

Das Energieaudit kann staatlich gefördert werden. Sollten die jährlichen Energiekosten mehr als 10.000 Euro netto betragen, werden bis zu 80% der Beratungsgebühren für das Audit, jedoch maximal 6.000 Euro übernommen. Bleiben die Energiekosten unterhalb der 10.000 Euro Grenze, sind maximal 1.200 Euro förderfähig.

Wie hoch ist Ihr Energieverbrauch im Unternehmen? Sie können heute schon einschätzen, ob das verpflichtende Audit für Sie relevant ist und die ersten Vorbereitungen tätigen. Um sich bestmöglich auf das bevorstehende Audit vorzubereiten empfehlen wir jetzt schon einen detaillierten Überblick über den eigenen Strombedarf zu bekommen und ein Energie-Management-System zu implementieren.

Zusätzlich zum Energieaudit sind folgende Punkte relevant für das neue Jahr:

  • Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen. Deckelung der Preise für Strom und Gas auf 13 ct/kWh und 7 ct/kWh sollte Ihr Verbrauch die Schwelle von 70% im Vergleich zu 2021 nicht überschreiten. Darüber hinaus gelten die Marktpreise.
  • Einführung eines einheitlichen Standards zum Nachhaltigkeitsbericht im Oktober (heute relevant für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro) & Ausweitung der zur Vorbereitung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichteten Unternehmen bis Ende des Jahres
  • Pflicht zum LED-Leuchtmittel. Zur zweiten Hälfte des Jahres wird die Nutzung von Quecksilber in der Leuchtmittelproduktion verboten. Die Produktion von Leuchtmitteln wird daher vollends auf LED-Leuchtmittel angepasst, bestehende Lagerbestände dürfen weiter verkauft werden. Dies macht einen Umstieg auf die effizientere und energiesparende LED-Beleuchtung notwendig. Wir gehen davon aus, dass  die Preise für LED-Leuchten kurz vor dem Verbot vermutlich sprunghaft ansteigen werden - kümmern Sie sich also am Besten schon heute um die Einführung von LEDs.

Gleichzeitig stehen Ihnen auch weiterhin Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung. Wir haben Ihnen hier zwei der größten Programme dargestellt:

Zuschüsse und Kredite solange beihilferechtliche Vorgaben (De-minimis) eingehalten werden. Aufteilung der Förderung in fünf Kategorien:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien. Investitionen (min. 2.000 €) zum Ersatz/ Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen bzw. Aggregaten verschiedener, definierter Querschnittstechnologien für die industrielle und gewerbliche Anwendung, z.B.: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung/Wärmerückgewinnung, Dämmung. Die förderfähigen Technologien werden regelmäßig flexibel durch das Bafa über das Merkblatt angepasst.
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Fördert die Investition in Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen (keine Abwärmenutzung) sowie Einbindungs-, Ertragsüberwachungs- und Fehlererkennungskosten. Die Förderung beläuft sich auf 45% der förderfähigen Kosten für große Unternehmen und 55% der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware. Erwerb und Nutzung von Messsensorik im Zusammenhang mit einer Umwelt- und/oder Energiemanagement- software sowie Schulung des Personals durch Dritte. Die Förderung beläuft sich auf 30% der förderfähigen Kosten für große Unternehmen und 40% der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Modul 4: Optimierung von Anlagen und Prozessen. Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (kann Maßnahmen aus Modul 1 & 3 einschließen) sowie Maßnahmen zur Ressourceneffizienz (Materialeinsparung und –wechsel). Die Förderung beläuft sich auf 30% der förderfähigen Kosten für große Unternehmen und 40% der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Modul 5: Transformationskonzepte. Langfristige Konzepte zur Dekarbonisierung von Unternehmen (mindestens 40% CO2-Reduzierung in 10 Jahren). Die Förderung beläuft sich auf 50% der förderfähigen Kosten für große Unternehmen und 60% der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen (maximal 80.000 €).

Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und Prozesse (KfW): zinsvergünstigtes Darlehen für Ihre Investition im Bereich der Produktionsanlagen und -prozessen solange eine Energieeinsparung von minimum 10% nachgewiesen werden kann.

Sie sehen: die Herausforderungen sind massiv, die Veränderungen ebenso. Gleichzeitig gibt es einige Förderprogramme, die Ihnen zumindest die Investitionen in erneuerbare Energien vereinfachen. Das schützt aber nicht davor, sich mit dem Energieverbrauch in Ihrem unternehmerischen Alltag auseinanderzusetzen. Hierbei hilft Ihnen auch die Nutzung von ecoplanet, einer Energie-Plattform für Unternehmen, mit der Ihnen sämtliche Aktivitäten rund um die Energiebeschaffung, optimale Nutzung und Einhaltung von Berichtspflichten abgenommen werden. Die Software sendet Ihnen regelmäßige Berichte und hält Sie so auf dem Laufenden. Daneben wird Ihnen jeglicher Aufwand abgenommen.

Nutzen Sie ecoplanet, um auf alle neuen Aufgaben und Anforderungen vorbereitet zu sein.

  • Echtzeit-Verbrauchsmessung einzelner Verbraucher
  • Identifikation relevanter Energieeffizienzmaßnahmen
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter bei der Durchführung der Maßnahmen
  • Planung von Investitionen in Solaranlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, etc.
  • Automatisierte Auswahl des für Sie besten Energievertrags
  • Exklusiver Zugang zu Energieberatern und Energieauditoren